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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 5 Sa 257/16   

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LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 5 Sa 257/16 (https://dejure.org/2017,27277)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2017 - 5 Sa 257/16 (https://dejure.org/2017,27277)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 5 Sa 257/16 (https://dejure.org/2017,27277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs des Kündigungsschreibens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Beschäftigung; illegale; Beweiswürdigung; Kündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 130 ; BGB § 623
    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs des Kündigungsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 5 Sa 257/16
    Folge der Zurückweisung iSd. § 174 Satz 1 BGB ist - unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (vgl. BAG 25.09.2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 12 mwN).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 5 Sa 257/16
    Da in den Kündigungen zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung nicht annehmen, bedurfte es keines tatsächlichen Arbeitsangebots des Klägers, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (vgl. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 12).
  • BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen - vermutete Schwarzgeldabrede

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 5 Sa 257/16
    Der neue Vortrag der Beklagten im Schriftsatz vom 02.01.2017, sie habe mit dem Kläger einen Stundenlohn von EUR 15,00 brutto vereinbart, beruht offenbar auf einer Hochrechnung ihres Steuerberaters, denn sowohl bei Nettolohnvereinbarungen als auch bei sog. "Schwarzlöhnen" gelten gem. § 14 Abs. 2 SGB IV als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt die Nettoeinnahmen des Beschäftigten zuzüglich der auf sie entfallenden (direkten) Steuern und des gesetzlichen Arbeitnehmeranteils an den Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung (vgl. BAG 22.06.2016 - 10 AZR 806/14 - Rn. 19, 20 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 5 Sa 452/16

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Im Parallelrechtsstreit vor der hiesigen Berufungskammer (Az. 5 Sa 257/16) streiten die Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigungen der Beklagten vom 29.12.2015, 02.01.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze und die Sitzungsniederschriften sowie den Inhalt der Akte 5 Sa 257/16 Bezug genommen.

    Wie die Berufungskammer im Urteil vom 04.05.2017 im Parallelrechtsstreit (5 Sa 257/16) entschieden hat, ist das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 29.12.2015, 02.01.

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